Cutimed Sorbact ist erstattungsfähig
ButtonCutimed Sorbact bleibt erstattungsfähig
Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) bestätigt: Cutimed® Sorbact® bleibt als DACC-beschichtete Wundauflage weiterhin erstattungsfähig. Der G-BA konkretisiert den Verbandmittelbegriff und grenzt sonstige Produkte zur Wundbehandlung davon ab.
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Gesetzliche Änderungen zur Erstattungsfähigkeit von Wundauflagen
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) haben im Rahmen des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) die Verbandmitteldefinition und G-BA-Abgrenzungsrichtlinie neu geregelt. Durch die neue Definition des Verbandmittel-Begriffes sind Wundauflagen mit einer ergänzenden pharmakologischen, immunologischen oder metabolischen Wirkungsweise im menschlichen Körper zukünftig in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr automatisch erstattungsfähig. (§ 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V)
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GSAV - Verbandmitteldefinition
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Gesetzliche Änderungen zur Erstattungsfähigkeit von Wundauflagen
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) haben im Rahmen des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) die Verbandmitteldefinition und G-BA-Abgrenzungsrichtlinie neu geregelt. Durch die neue Definition des Verbandmittel-Begriffes sind Wundauflagen mit einer ergänzenden pharmakologischen, immunologischen oder metabolischen Wirkungsweise im menschlichen Körper zukünftig in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr automatisch erstattungsfähig. (§ 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V)
Martina Mustermann
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Was bedeutet die neue Verbandmitteldefinition in der Praxis?
Der Wundverband Cutimed® Sorbact® bleibt aufgrund seines rein physikalischen Wirkprinzips durch die DACC-Beschichtung gemäß §31 Absatz 1a SGBV auch künftig eindeutig weiter erstattungsfähig.
Erstattungsfähigkeit von Silber- und PHMB-Verbände demnächst unklar. Da diese Verbandmittel eine ergänzende pharmakologische Wirkung im menschlichen Körper entfalten können, ist die Erstattungsfähigkeit in Frage gestellt.
Analog einem Pharmazeutikum können Silber- und PHMB-Verbände nach der gesetzlich geregelten Übergangsfrist nur nach einer konkreten Prüfung des medizinischen Nutzens durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von der GKV erstattet werden.
Cutimed® Sorbact® als wirkstofffreie Alternative zu Silber- und PHMB-Wundverbänden
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) haben im Rahmen des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) die Verbandmitteldefinition und G-BA-Abgrenzungsrichtlinie neu geregelt. Durch die neue Definition des Verbandmittel-Begriffes sind Wundauflagen mit einer ergänzenden pharmakologischen, immunologischen oder metabolischen Wirkungsweise im menschlichen Körper zukünftig in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr automatisch erstattungsfähig. (§ 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V)
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Alles Wissenswerte auf einen Blick
Cutimed® Sorbact® bleibt erstattungsfähig—alle Informationen zur neuen Verbandmitteldefinition und zu Cutimed® Sorbact® als wirkstofffreie Alternative zu Silber- und PHMB-Wundverbänden finden Sie in unserer Broschüre.
ButtonVerordnungsfähigkeit im Sprechstundenbedarf
Information zur Verordnung von Cutimed Produkten im Sprechstundenbedarf
Die Auswahl der im Sprechstundenbedarf verordnungsfähigen Produkte obliegt der Hoheit jeder einzelnen Kassenärztlichen Vereinigung und ist je KV Gebiet in der jeweils gültigen SSB-Vereinbarung veröffentlicht. Auf den Internetseiten der KVen sind diese meist unter dem Suchbegriff „Sprechstundenbedarf“ leicht auffindbar.
Da Sie als Rezeptaussteller*in für die georderten Produkte im SSB Verantwortung tragen, empfehlen wir, auf Rahmenbedingungen und Richtlinien zu achten, sowie Augenmerk auf die Wirtschaftlichkeit zu legen.
Grundsätzliche Richtlinien bei der Verordnung von SSB:
Da Sie als Rezeptaussteller*in für die georderten Produkte im SSB Verantwortung tragen georderten Produkte
Da Sie als Rezeptaussteller*in für die georderten Produkte im SSB Verantwortung tragen georderten Produktegeorderten Produkte
Da Sie als Rezeptaussteller*in für die georderten Produkte im SSB Verantwortung tragen georderten Produkte
Da Sie als Rezeptaussteller*in für die georderten Produkte im SSB
Die verordnungsfähigen Produktgruppen werden in Kategorien als „Positivlisten“ beschrieben, wobei durchaus auch auf ausgeschlossene Produkt-gruppen oder Einschränkungen hingewiesen wird. Produktnamen (im Sinne von Markennamen wie z.B. Cutimed Sorbact, Cutimed Siltec) sind in den KV-SSB- Vereinbarungen nicht beschrieben.
Cutimed Produkte fallen unter die Oberkategorie der „Verbandmittel“ und sind in vielen der 17 KV-Gebiete verordnungsfähig im Sprechstundenbedarf.
Die Kategorien in den SSB-Vereinbarungen werden seitens der KVen benannt und sind daher unterschiedlich. Die häufigsten Nomenklaturen in welchen Cutimed Produkte zu finden sind:
Wundauflagen / Hydrogele / Alginate / Hydrokolloide
Bei gezielten Fragen zur Verordnungsfähigkeit von Produkten im Sprechstunden-bedarf in Ihrem KV-Gebiet empfehlen wir die direkte Anfrage und Beratung durch ihren Ansprechpartner der für Sie zuständigen KV.
Ebenfalls freuen wir uns, mit Ihnen persönlich unsere Erfahrungen zur Abrechnung von Cutimed Produkten im Sprechstundenbedarf zu teilen. Ihr essity Medizinprodukteberater steht Ihnen gerne zur Seite.